| AGB |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DOMINO EVENT SARL
a) Die Leistungen von domino Event SARL beschränken sich auf den vereinbarten und von beiden Seiten unterzeichneten Auftrag (bei Neukunden) oder den mündlich vereinbarten Auftrag (bei Dauerkunden). Allfällige zusätzliche Leistungen können nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung oder bei Zeitnot mit unserem Firmenvertreter vor Ort, vereinbart und erbracht werden. Die domino Event SARL behält sich in diesen Fällen vor, dem Auftraggeber die Zusatzleistungen nach Aufwand zu verrechnen. b) Unsere MitarbeiterInnen werden in jedem Fall durch unsere eigene Organisation überwacht und unterstützt, diesbezüglich besteht kein Direktweisungsrecht gegenüber dem von uns ausgestellten Personal, weder vom Auftraggeber noch von Dritten.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte anerkennt der Erwerber und Inhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen der domino Event SARL. Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen TicketkäuferIn und Veranstalter. a) Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit. b) Es werden nur Eintrittskarten akzeptiert, welche in offiziellen Vorverkaufskanälen erworben wurden. Die offiziellen Verkaufsstellen sind auf www.dominoevent.ch ersichtlich. c) Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. d) domino Event SARL unterstützt generell keine Secondary Ticketmarket Firmen und / oder Auktionsplattformen wie auch keine Ticketanbieter auf solchen Plattformen. Kunden welche Tickets von oben genannten Anbietern kaufen / ersteigern tun dies auf eigenes Risiko und erhalten keinen Support durch domino Event SARL. Ebenso erhalten diese Ticketverkäufer keinen Support durch domino Event SARL. e) Rückgabe oder Umtausch des Tickets ist ausgeschlossen. f) Bei Absage der Veranstaltung: Tickets müssen innert 30 Tagen an die Verkaufsstelle retourniert werden, bei der das Ticket gekauft / bestellt wurde. Danach verliert der Inhaber jeglichen Anspruch auf Entschädigung. Es wird maximal der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert zurückerstattet. g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen verschoben, gilt das Ticket auch für das Verschiebedatum. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nicht. h) Der/die BesucherIn verpflichtet sich, die jeweiligen Sicherheitsvorschriften des Veranstalters zu beachten. Nichtbeachtung kann Wegweisung vom Veranstaltungsort und Verfall des Tickets zur Folge habe. Ton- und/oder Bildaufnahmen jeglicher Art sind verboten. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet in Zweifelsfällen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. i) Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen. j) Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. k) Bei Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. l) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. m) Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. n) Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
a) Auf Anfrage offerieren wir dem Auftraggeber unsere Leistungen. Diese sind (falls nicht anders vereinbart); Inkl. Bearbeitung, Sozialleistungen, Betriebshaftpflicht, exkl. Fahrspesen, Verpflegung, Unterkunft, Expresszuschlag, Mehrwertsteuer. b) Werden offerierte Arbeitszeiten und Leistungen überschritten, verrechnen wir einen Aufschlag. c) Für Änderungen wie z.B. Personalauf-/ abstockung oder zeitliche Verschiebungen, wird nach Aufwand ein Aufschlag verrechnet. d) Wird ein Auftrag zurückgezogen, haftet der Auftraggeber für den dadurch verursachten Schaden und für die dadurch entstandenen Umtriebe. Bereits ausgeführte Vorarbeiten, Fahrspesen, Plakat- und Flyerdruck, oder z.B. Teillöhne fallen zu Lasten des Auftraggebers an. e) Für Express-Aufträge (Rückbestätigung ab 10 Tagen vor Einsatzbeginn) wird ein Zuschlag von 10-30 % auf die Offerte erhoben.
a) Erstaufträge: 100 % Vorauszahlung. b) Wiederkehrende Aufträge: Zahlung des Auftrags gemäss individueller Abmachung.
a) Für Schäden und Verluste, welche durch Dritte oder Diebstahl verursacht werden, übernimmt domino Event SARL keine Haftung. b) Für fehlendes Personal kann domino Event SARL nicht haftbar gemacht werden. c) Unsere Betriebshaftpflichtversicherung nach Schweizer Recht deckt die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht für Personen- und Sachschäden gemäss Winterthurer Versicherungspolice und den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“. Für allfällige Verluste und Beschädigungen aus Transporten an Gütern wird keine Haftung übernommen. Die maximale Einheitsdeckung pro Schadensereignis (für Personen- und Sachschäden zusammen) ist auf CHF 5 Millionen festgesetzt. Für alle Haftpflichtforderungen die nicht durch die erwähnte Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind, lehnt domino Event SARL jede Haftung ab.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit domino Event SARL ist 9100 Herisau Gerichtsstand. |
